Rechtsprechung
   BVerwG, 18.12.1975 - VII B 40.75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,3172
BVerwG, 18.12.1975 - VII B 40.75 (https://dejure.org/1975,3172)
BVerwG, Entscheidung vom 18.12.1975 - VII B 40.75 (https://dejure.org/1975,3172)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Dezember 1975 - VII B 40.75 (https://dejure.org/1975,3172)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1975,3172) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Recht eines Schülers auf Versetzung bei Fehlen eines rechtzeitigen Hinweises auf eine drohende Nichtversetzung - Revisibilität von zur Ergänzung nichtrevisiblen Rechts herangezogenen allgemeinen Grundsätzen des ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 15.11.1974 - VII C 12.74
    Auszug aus BVerwG, 18.12.1975 - 7 B 40.75
    Zwar hat der beschließende Senat bereits ausgesprochen, daß der Gesetzgeber die wesentlichen Entscheidungen im Schulwesen selbst treffen muß und deswegen z.B. die inhaltliche Bestimmung der Lehr- und Erziehungsziele nicht allgemein der Schul Verwaltung überlassen darf (vgl. BVerwGE 47, 194; ferner auch BVerwGE 47, 201).
  • BVerwG, 15.11.1974 - VII C 8.73

    Verpflichtung des Gesetzgebers zur Vornahme wesentlicher Entscheidungen im

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1975 - 7 B 40.75
    Zwar hat der beschließende Senat bereits ausgesprochen, daß der Gesetzgeber die wesentlichen Entscheidungen im Schulwesen selbst treffen muß und deswegen z.B. die inhaltliche Bestimmung der Lehr- und Erziehungsziele nicht allgemein der Schul Verwaltung überlassen darf (vgl. BVerwGE 47, 194; ferner auch BVerwGE 47, 201).
  • BVerwG, 21.01.1955 - II C 177.54

    Anfechtung von Prüfungsentscheidungen; Irrevisibilität von zur Ergänzung nicht

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1975 - 7 B 40.75
    Allgemeine Grundsätze des Verwaltungsrechts, die zur Ergänzung nichtrevisiblen Rechts - hier des landesrechtlich geregelten Schulrechts - herangezogen werden, sind nicht revisibel (BVerwGE 2, 22 [BVerwG 21.01.1955 - II C 177/54]).
  • BVerwG, 09.11.1973 - VII B 62.73

    Ausschluss von der Reifeprüfung - Recht auf freie Wahl der Ausbildungsstätte -

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1975 - 7 B 40.75
    Wie das Berufungsgericht (vgl. Urteilsabdruck S. 7) nämlich unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts zutreffend dargelegt hat, darf aus Gründen der Rechtssicherheit und zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der Schulen für eine Übergangszeit von einer Fortgeltung der bisherigen Verwaltungsvorschriften ausgegangen werden (ebenso die Beschlüsse des Senats vom 9. November 1973 - BVerwG VII B 62.73 - und vom 22. September 1975 - BVerwG VII B 20.75 -).
  • BVerwG, 10.12.1954 - II C 194.53

    Sitzenbleiber gehen zum Kadi - Ist Nichtversetzung ein Verwaltungsakt?

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1975 - 7 B 40.75
    Denn aus Bundesrecht läßt sich, wie das Bundesverwaltungsgericht bereits wiederholt entschieden hat (vgl. BVerwGE 1, 260 [BVerwG 10.12.1954 - II C 194/53] [262]; Beschlüsse vom 12. Mai 1966 - BVerwG VII B 37.66 - und vom 30. Oktober 1969 - BVerwG VII OB 41.69 - [Buchholz 421 Nr. 29]), ein Anspruch auf Versetzung nur deswegen, weil eine Benachrichtigung über die Gefährdung der Versetzung unterblieben ist, nicht herleiten.
  • BVerwG, 22.09.1975 - 7 B 20.75

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Rechtmäßigkeit der

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1975 - 7 B 40.75
    Wie das Berufungsgericht (vgl. Urteilsabdruck S. 7) nämlich unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts zutreffend dargelegt hat, darf aus Gründen der Rechtssicherheit und zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der Schulen für eine Übergangszeit von einer Fortgeltung der bisherigen Verwaltungsvorschriften ausgegangen werden (ebenso die Beschlüsse des Senats vom 9. November 1973 - BVerwG VII B 62.73 - und vom 22. September 1975 - BVerwG VII B 20.75 -).
  • BVerwG, 12.05.1966 - VII B 37.66

    Nichtversetzung in die nächste Schulklasse - Nichtzulassung der Revision mangels

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1975 - 7 B 40.75
    Denn aus Bundesrecht läßt sich, wie das Bundesverwaltungsgericht bereits wiederholt entschieden hat (vgl. BVerwGE 1, 260 [BVerwG 10.12.1954 - II C 194/53] [262]; Beschlüsse vom 12. Mai 1966 - BVerwG VII B 37.66 - und vom 30. Oktober 1969 - BVerwG VII OB 41.69 - [Buchholz 421 Nr. 29]), ein Anspruch auf Versetzung nur deswegen, weil eine Benachrichtigung über die Gefährdung der Versetzung unterblieben ist, nicht herleiten.
  • BVerwG, 14.07.1978 - 7 C 11.76

    Berliner Versetzungsordnung - Gesetzesvorbehalt, Art. 12 GG, Art. 2 GG i.V.m.

    Aus dieser Unterlassung allein läßt sich bundesrechtlich kein Anspruch auf Versetzung herleiten, wie das Bundesverwaltungsgericht bereits wiederholt entschieden hat (vgl. BVerwGE 1, 260 [266]; Beschlüsse des Senats vom 12. Mai 1966 - BVerwG 7 B 37.66 - und vom 30.0ktober 1969 - BVerwG 7 CB 41.69 - [Buchholz 421 Allgemeines Nr. 29]); hierauf ist der Kläger auch bereits in dem Beschluß des Senats vom 18. Dezember 1975 - BVerwG 7 B 40.75 - über die Zulassung dieser Revision hingewiesen worden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht